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   BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80, alt: 5 StR 330/79   

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https://dejure.org/1980,16895
BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80, alt: 5 StR 330/79 (https://dejure.org/1980,16895)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - 5 StR 374/80, alt: 5 StR 330/79 (https://dejure.org/1980,16895)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - 5 StR 374/80, alt: 5 StR 330/79 (https://dejure.org/1980,16895)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer nachträglich gebildeten Gesamtstrafe zur Bewährung - Aufhebung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80
    Der Tatrichter hätte vielmehr durchweg eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten und zu ihrem Lebenslauf treffen und mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; BGH NJW 1977, 1247; BGH Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 62/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 460 - und vom 6. Mai 1980 - 5 StR 217/80 -).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 62/78

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Feststellungen des früheren Urteils in der

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80
    Der Tatrichter hätte vielmehr durchweg eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten und zu ihrem Lebenslauf treffen und mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; BGH NJW 1977, 1247; BGH Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 62/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 460 - und vom 6. Mai 1980 - 5 StR 217/80 -).
  • BGH, 10.07.1979 - 5 StR 330/79

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen fehlerhafter Strafzumessungserwägungen bei

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 5 StR 374/80
    Für die erneute Strafzumessung weist der Senat vorsorglich auf die Gründe seines in dieser Sache ergangenen Beschlusses vom 10. Juli 1979 (5 StR 330/79) hin.
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Dies soll nach ständiger Rechtsprechung auch gelten, wenn der neue Tatrichter die erforderlichen Feststellungen selbständig und in eigener Verantwortung getroffen hat und danach zu dem Ergebnis kommt, daß sie mit den aufgehobenen völlig übereinstimmen (BGH, U. v. 3.7.1975 - 4 StR 255/75 - VRS 50, 340, 342;B. v. 13.10.1976 - 3 StR 374/76;B. v. 2.3.1977 - 3 StR 18/77 - NJW 1977, 1247;B. v. 3.5.1977 - 1 StR 128/77;B. v. 22.2.1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz MDR 1978, 460;B. v. 15.4.1980 - 5 StR 204/80;B. v. 8.7.1980 - 5 StR 374/80;B. v. 31.7.1980 - 4 StR 399/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 426/80;B. v. 5.6.1981 - 2 StR 298/81;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 340/81;B. v. 4.8.1981 - 1 StR 446/81;B. v. 4.9.1981 - 2 StR 441/81).
  • BGH, 03.06.1991 - 4 StR 220/91

    Reichweite des Verbots der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen

    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80; bei Holtz MDR 1978, 460; Beschluß vom 3. Mai 1977 - 1 StR 128/77; NJW 1977, 1247).
  • BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81

    Verletzung der Buchführungspflicht - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch die Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 460, BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80 -).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 399/80

    Überzeugungsbildung des neuen Tatrichters nach Zurückverweisung

    Von diesem Verbot der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen eines früheren Urteils werden auch die Fälle erfaßt, in denen diese Bezugnahme mit dem Hinweis verbunden ist, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1980 - 5 StR 374/80).
  • BGH, 15.09.1980 - 5 StR 464/80

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Nichtfestellung der für die Strafzumessung

    Das Landgericht hätte somit die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebenslauf in den Urteilsgründen ohne Bezugnahme mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz in MDR 1978, 460; BGH Beschluß v. 6.5.1980 - 5 StR 217/80 - 8.7.1980 - 5 StR 374/80 - u.v. 15.7.1980 - 5 StR 387/80 -).
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